Aus der Perspektive des Nationalstaates, der sich auf den künstlich konstruierten gemeinsamen Sprachraum, der Abgrenzung zu den "Anderen" und der gefühlsmäßigen Verbundenheit untereinander gründet, untersucht Alexander Jöchl in seiner Arbeit „Zum österreichischen Verhältnis von Schubhaft (Abschiebehaft) und Nationalstaat“ einen „Fehler im Entwurf“.
Es ist nicht vorgesehen, dass sich Menschen in größeren Mengen immer in Bewegung setzen und in einem anderen Land aufgenommen werden. Als "Notlösung" wurde die Schubhaft konzipiert. Die österreichische Gesetzgebung fußt noch auf der Nationalsozialistischen Ausländerpolizeiverordnung von 1938. Unter der Zuständigkeit des Innenministeriums wird den Betroffenen jeglicher Rechtsstatus verwehrt, sie werden aufgrund einer "Verwaltungsübertretung" in ausgedienten Polizeigefängnissen bis zu 10 Monate unter verschärften Strafhaftbedingungen "auf Verdacht angehalten".
Jöchls Ausgangspunkt sind Ansuchen um die Staatsangehörigkeit an alle in Österreich vertretenen Botschaften. Er verwendet Ribiselmarmelade (Johannisbeerkonfitüre) als "österreichisch - nationalistisch aufgeladenes Material" (österreichischer Marmeladenstreit mit der Europäischen Union). Es ist beliebig welches Material oder äußere Erscheinungsform Verwendung findet, alles kann nationalistisch auf- und wieder entladen werden.